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Regelwerke und Hinweise
Handlungsempfehlung zur IWR-Regel TR16.5.3
Regelauslegung TR 25.2
Die technische Regel TR 25.2 im Wortlaut und der Kommentar hierzu:
25.2 Hat der Wettkampf begonnen, ist es den Athleten nicht mehr erlaubt, für entsprechende Übungszwecke
- 25.2.1 die Anlaufbahn oder den Absprungbereich zu benutzen,
- 25.2.2 die Stabhochsprungstäbe zu benutzen,
- 25.2.3 die Geräte zu benutzen,
- 25.2.4 den Stoß-/Wurfkreis oder die Anlaufbahn oder den Sektor mit oder ohne Gerät(e) zu betreten.
Die Verwendung von Geräten außerhalb des Kreises oder der Anlaufbahn ist jedoch zu jeder Zeit verboten.
Kommentar: Vom Grundsatz her ist die Regel so auszulegen, dass ausschließlich der Athlet, der an der Reihe ist und der Athlet, der als nächster an der Reihe ist, das Gerät benutzen darf, d. h. sein Gerät für seinen Versuch vorbereiten darf. Nachdem dies aber sicherlich nicht in allen Altersklassen so umsetzbar ist, da es bei jüngeren Altersklassen (U16 und jünger) aufgrund der z. T. fehlenden Wettkampferfahrung zu Verzögerungen des gesamten Wettkampfablaufs führen würde, ist in diesen Fällen ein besonderes Fingerspitzengefühl notwendig. Es spricht deshalb in diesen Fällen nichts dagegen, wenn neben dem Athleten auch dessen Trainer das Gerät abholt und dem Athleten für seinen Versuch vorbereitet und übergibt, insoweit der Trainer sich erlaubterweise an der Wettkampfstätte befindet.